Allgemeine Bedingungen der  row&row Ruderschule

Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jeder Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beinträchtigt ist. Voraussetzung für die Teilnahme an den row&row Kursen ist 300 m im freiem Wasser schwimmen zu können.
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Eine persönliche Unfall- & Haftpflichtversicherung ist Bedingung.

Zahlungsbedingungen

Alle Kurse sind nach Rechnungserhalt, bzw. vor Kursbeginn zu bezahlen. Kreditkarten werden nur teilweise akzeptiert.

Preisänderungen

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass row&row die in der Webseite aufgeführten Preise, bedingt durch Tarifänderungen der Transportunternehmen –Fluggesellschaft- anpassen muss.

Annulation

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären.

Wird die Buchung weniger als 20 Tage vor Kursbeginn storniert, werden folgende Annulationskosten erhoben (zuzüglich Stornokosten von CHF 60.00):

19 – 15 Tage vor Kursbeginn, 40 % des Kursgeldes
14 – 10 Tage vor Kursbeginn, 60 % des Kursgeldes
9 – 1 Tag vor Kursbeginn, 80 % des Kursgeldes

weniger als 24 Std. oder Nichterscheinen, 100 % des Kursgeldes.

Versicherung

Im Arrangement sind keine Versicherungen eingeschlossen.

Sorgfaltspflicht

Den Anweisungen des Instruktors ist Folge zu leisten. Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Sportgeräte (Ruderboot/Rudergerät/Ruder) wird durch row&row Ruderschule regelmässig kontrolliert. Allfällige Schäden, die durch mutwillige oder fahrlässige Handhabung am Bootsmaterial entstanden sind, werden den Teilnehmern in Rechnung gestellt.

Haftung

Die row&row Ruderschule haftet für gewissenhafte Kursvorbereitung, sorgfältige Material-Auswahl und die Richtigkeit der Kursausschreibung sowie ordnungsgemässe Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Für den Verlust von Wertgegenständen während den Kursen wird keine Haftung übernommen. Es wird jegliche Haftung betr. Unfall und Haftpflicht sowie dessen Folgen abgelehnt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Schweizerisches Recht ist anwendbar. Die Parteien vereinbaren den ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der row&row Ruderschule in Adliswil.